Betriebsärztinnen und -ärzte

Betriebsärzte können Mandate im Zusammenhang mit dem Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz in Unternehmen übernehmen, die keine besonderen Risiken gemäss der ASA-Richtlinie der Eidgenössischen Koordinationskonferenz für Arbeitssicherheit (EKAS) beinhalten. Die Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt berät das Unternehmen in Fragen zum Gesundheitsschutz und Sicherheit am Arbeitsplatz in Zusammenarbeit mit einer ASA-Spezialistin bzw. ASA-Spezialisten. Diese bzw. dieser wird beigezogen, wenn die Vorschriften dies vorsehen und/oder wenn sie bzw. er es für notwendig erachtet.

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