Berufsbild Arbeitsmedizin

Der Arbeitsmediziner erkennt im Unternehmen vorhandene Belastungen, die sich auf die Gesundheit und Leistungsfähigkeit auswirken. Diese bewertet er und leitet Massnahmen ab, um die negativen Auswirkungen zu minimieren und Gesundheit und Leistungsfähigkeit zu erhalten. Gleichermassen definiert er  Massnahmen im Sinne einer Ressourcenförderung. Die Wirkung der Massnahmen überprüft er systematisch und periodisch. Die betrieblichen Gesundheitsdaten bereitet er zum Reporting auf. Er unterstützt die Unternehmen in der Erfüllung gesetzlicher Fürsorgepflichten.

Der Arbeitsmediziner ist präventivmedizinisch tätig. Er beschäftigt sich mit der Früherkennung von arbeitsplatzbedingten und nicht-arbeitsplatzbedingten Gesundheitsstörungen. Hierfür führt der Arbeitsmediziner ärztliche Gespräche und funktionsdiagnostische Untersuchungen durch und dokumentiert diese. Dazu gehören u.a. die Eignungsuntersuchungen zur Verhütung von Berufskrankheiten und Tauglichkeitsuntersuchungen.  Als medizinischer Experte für die Gesundheit im Betrieb arbeitet er eng mit Grundversorgern und medizinischen Spezialisten zusammen.

Der Arbeitsmediziner  besitzt eine zentrale Rolle beim Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit und bei der Wiedereingliederung am Arbeitsplatz („return to work“). Der Arbeitsmediziner berät dabei Arbeitnehmende und Arbeitgebende zu den Auswirkungen einer akuten oder chronischen Erkrankung auf die Erwerbstätigkeit, zeigt sinnvolle Anpassungen der Arbeitsumgebung oder der Arbeitsorganisation auf und gibt individuelle Hinweise zur Erhaltung der Gesundheit bei der Arbeit und in der Freizeit. Vor dem Hintergrund des demographischen Wandels und der zunehmenden Bedeutung der Non-Communicable Diseases (NCD) trägt der Arbeitsmediziner damit zur Senkung der Absenzen, zur Erhaltung der Erwerbstätigkeit und damit zur Entlastung der Sozialversicherungssysteme bei.

Der Arbeitsmediziner ist Arbeitnehmern und Arbeitgebern  gleichermassen verpflichtet. Dabei ist er die Schnittstelle zwischen Gesundheitssystem, Sozialversicherungen, Arbeitgeber und Arbeitnehmenden. Bei Bedarf kommuniziert er mit den behandelnden Ärzten. Immer beachtet er die Grundsätze der ärztlichen Schweigepflicht und die Standesregeln der Schweizerischen Ärztevereinigung. Ausserdem anerkennt die Schweizerische Gesellschaft für Arbeitsmedizin SGARM den „Code of Ethics for Occupational Health Professionals der International Commission on Occupational Health ICOH.

Seine kommunikativen Kompetenzen befähigen ihn mit Zielgruppen gerecht und adäquat zu kommunizieren, mit Arbeitnehmenden ebenso wie mit dem Management von Unternehmen. Der Arbeitsmediziner berät Arbeitnehmende und Arbeitgebende zu Fragen des Schweizer Gesundheits- und Sozialversicherungssystems und ist  Ansprechpartner für Behörden und Sozialversicherungen.

Der Arbeitsmediziner basiert sein Handeln auf den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen und orientiert sich an den Grundsätzen der Evidence Based Medicine. Hierzu bildet er sich kontinuierlich fort. In einer sich immer rascher wandelnden Arbeitswelt hat er die Aufgabe neue Gefährdungen zu erkennen und deren Folgen für die Menschen zu antizipieren. Er setzt neue technologische Möglichkeiten zum Schutz und Unterstützung des Arbeitnehmers ein.

Der betriebliche Arbeitsmediziner arbeitet als Teamplayer interdisziplinär mit anderen Verantwortlichen von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zusammen. Kernelemente sind dabei die Gefährdungsermittlung und Risikobewertung. Er ist Projektleiter für den Gesundheitsschutz und koordiniert die Aktivitäten. Hierbei basiert er einerseits auf gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Arbeitsgesetz, UVG) und andererseits auf den definierten Zielen des betrieblichen Gesundheitsmanagements.

Der Arbeitsmediziner hat einen einzigartigen Zugang zu unterversorgten und besonderen Gruppen von Arbeitnehmenden (Jugendliche, Dauernachtarbeitende).

Der Arbeitsmediziner führt den betriebsärztlichen Dienst mitsamt dem Assistenzpersonal. Der Einsatz von Mitteln erfolgt nach Kriterien der Effektivität und Effizienz. Der Arbeitsmediziner setzt sich als Ausbildner ein für das Empowerment und die Gesundheitskompetenz der Arbeitnehmenden.

In der Kommunikation mit dem Management von Unternehmern versteht der Arbeitsmediziner Sachverhalte überzeugend zu präsentieren und zu beraten. Somit leistet der Arbeitsmediziner auf verschiedenen Ebenen einen Beitrag zur Gesunderhaltung der Mitarbeitenden und zum wirtschaftlichen Erfolg im Unternehmen.

Der Arbeitsmediziner in beratenden Institutionen, Versicherungen und Behörden von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz richtet sein Augenmerk vor allem auf das Gesamtgeschehen einer Branche oder der Arbeitswelt. Aufgrund seiner Fachkenntnisse über gesundheitsgefährdende Arbeitsbelastungen und aktuellen Themen nimmt er übergreifend Einfluss auf eine Vielzahl von Betrieben mit vergleichbaren Situationen. Über regulatorische Ansätze und Verbreitung von Verbesserungsvorschlägen zur Belastungsreduktion trägt er zur Erhaltung der Gesundheit am Arbeitsplatz einer Vielzahl von Menschen bei.

Der Arbeitsmediziner in der Forschung greift aktuelle Fragestellungen der Arbeitsmedizin auf und untersucht diese mit wissenschaftlichen Methoden. Hierbei arbeitet er stark interdisziplinär. Mittels neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse schafft er fundierte Grundlagen zur Gesundheit am Arbeitsplatz und zur Beschäftigungsfähigkeit. Durch Aktivitäten in Lehre, Aus- und Weiterbildung trägt er zur Verbreitung des aktuellen Wissenstands bei.

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