Die Fortbildung gehört zu den Pflichten jeder Ärztin/Arztes, solange in der Schweiz eine ärztliche Tätigkeit ausgeübt wird, unabhängig vom Beschäftigungsgrad.
Die Anforderungen sind im Fortbildungsprogramm der SGARM aufgeführt.
Als Fachgesellschaft veranstaltet die SGARM jedes Jahr 2-3 Fortbildungen zu aktuellen Themen aus dem Gebiet der Arbeitsmedizin. Die Daten und Programme werden jeweils auf dem Veranstaltungskalender auf dieser Homepage publiziert.
Weitere fachspezifische arbeitsmedizinische Fortbildungen, welche durch die Suva, Unisanté und andere Veranstalter angeboten werden, werden ebenfalls auf der Homepage publiziert. Auf Anfrage können auch andere, nicht aufgeführte Fortbildungen mit arbeitsmedizinisch relevanten Themen anerkannt werden.
Für die Anerkennung von fachspezifischen arbeitsmedizinischen Kernfortbildungen die nicht automatisch anerkannt werden, müssen die Organisatoren der Veranstaltung mindestens 4 Wochen vorher beim Fortbildungsverantwortlichen der SGARM mit Hilfe des offiziellen Antragsformulars und Beilage des detaillierten Kursprogramms einen schriftlichen Antrag stellen.
Fortbildung für Arbeitsmediziner, die ASA-Tätigkeiten ausführen
Die EignungsVO regelt die Voraussetzungen zur Ausübung von ASA-Tätigkeiten gemäss VUV und Richtlinien der EKAS. Dazu gehört auch die Fortbildungspflicht gemäss Art. 7 EignungsVo.
Für Arbeitsmediziner gilt die Fortbildungspflicht gemäss EigVO erfüllt, wenn die Fortbildungspflicht gemäss MedBg erfüllt ist und ein akutell gültiges Fortbildungsdiplom vorgelegt werden kann, siehe auch Merkblatt für Personen mit Weiterbildungstitel Arbeitsmedizin für die Anerkennung als ASA .
Bemerkung: Fachärzte für Arbeitsmedizin, die aus dem Ausland zuziehen und ASA-Tätigkeiten ausüben wollen empfehlen wir dringend, sich mit den rechtlichen Vorgaben für den Gesundheitsschutz und die Arbeitssicherheit vertraut zu machen.
Die SGARM plant zu diesem Zweck in 2026 erstmals eine eigene Schulung (1 Tag) durchzuführen.
Liste der ASA-Arbeitsmediziner/-innen
Die SGARM veröffentlicht eine Liste der AM mit einem gültigen Fortbildungsdiplom bzw. mit ASA-Eigenschaft, die in erster Linie zur Information von Arbeitgebern und anderen potentiellen Auftraggebern für ASA-Tätigkeiten dient und die gegenseitige Kontaktaufnahme erleichtern soll. Die Geschäftsstelle der SGARM aktualisiert diese Liste gemäss der individuell gemeldeten Mutationen aber gesamthaft mindestens einmal/ Jahr. Dabei wird zunächst nur der Name und der Ort (gemäss Eintrag auf der Fortbildungsplattform des SIWF) veröffentlicht. Wird auch die Publikation einer Email-Adresse/einer URL/einer Tel Nr. gewünscht, so benötigen wir eine schriftliche Beauftragung via email oder Brief mit genauer Angabe der zur Veröffentlichung erwünschten Daten.
Kollegen, die zwar ASA-Tätigkeiten ausführen dürfen aber nicht auf dieser Liste geführt werden wollen, müssen diesen Wunsch ebenfalls aktiv der Geschäftsstelle bekannt geben.
Für Nichtmitglieder wird für Publikation in der Liste eine Bearbeitungsgebühr von CHF erhoben.
Für Fragen wenden Sie sich bitte an: info@sgarm-ssmt.ch