Fortbildung AM

Die Fortbildung gehört zu den Pflichten jeder Ärztin/Arztes, solange in der Schweiz eine ärztliche Tätigkeit ausgeübt wird, unabhängig vom Beschäftigungsgrad.

Die Anforderungen sind im Fortbildungsprogramm der SGARM aufgeführt.

Als Fachgesellschaft veranstaltet die SGARM jedes Jahr 2-3 Fortbildungen zu aktuellen Themen aus dem Gebiet der Arbeitsmedizin. Die Daten und Programme werden jeweils auf dem Veranstaltungskalender auf dieser Homepage publiziert.

Weitere fachspezifische arbeitsmedizinische Fortbildungen, welche durch die Suva, das IST und andere Veranstalter angeboten werden, werden ebenfalls auf der Homepage publiziert. Auf Anfrage können auch andere, nicht aufgeführte Fortbildungen mit arbeitsmedizinisch relevanten Themen anerkannt werden.
Für die Anerkennung von fachspezifischen arbeitsmedizinischen Kernfortbildungen die nicht automatisch anerkannt werden, müssen die Organisatoren der Veranstaltung mindestens 4 Wochen vorher beim Fortbildungsverantwortlichen der SGARM mit Hilfe des offiziellen Antragsformulars  und Beilage des detaillierten Kursprogramms einen schriftlichen Antrag stellen.

Für Fragen wenden Sie sich bitte an: info@sgarm-ssmt.ch

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